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Datum: 21.02.2022

PIN-Anforderung für Elektronischen Personalausweis jetzt online möglich

Um sich bei Unternehmen und Behörden online mit dem elektronischen Personalausweis (nPa) ausweisen zu können, braucht man eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und die persönliche PIN. Diese konnte bisher nur bei den Behörden bzw. Bürgerämtern angefordert werden – nun ist die Anforderung eines PINs ebenso wie die Aktivierung der Online-Funktionen des Personalausweises auch online möglich.

Das Bundesministerium des Inneren (BMI) stellt den neuen Dienst „PIN-Rücksetzbrief“ unter https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/ zur Verfügung. Der PIN-Rücksetzbrief wird auf der Internetseite bestellt und enthält eine neue PIN für den Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code. Die Nutzenden benötigen den PIN-Rücksetzbrief, wenn sie den Online-Ausweis nutzen möchten, dieser aber deaktiviert ist, wenn sie ihren initialen PIN-Brief (mit Transport-PIN und PUK) nicht finden oder wenn sie ihre selbstgewählte PIN vergessen haben.

Für die PIN-Rücksetzung wird benötigt:

  • Personalausweis oder eID-Karte
  • eine aktuelle deutsche Meldeadresse
  • ein geeignetes Smartphone oder Lesegerät
  • die installierte AusweisApp2

Der PIN-Rücksetzbrief wird als „Einschreiben eigenhändig“ zugestellt. Wer ihn nicht persönlich entgegennehmen kann, muss ihn in der zuständigen Postfiliale abholen. Die Zustellung erfolgt an eine deutsche Meldeadresse und dauert in der Regel bis zu sieben Werktage.

Der Dienst wird zunächst als Beta-Version bereitgestellt und soll im laufenden Betrieb optimiert werden.

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