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Datum: 01.09.2021

Smart-eID: Online-Ausweisfunktionen auf dem Smartphone speichern

Zum 01.09.2021 ist das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (Smart-eID-Gesetz) in Kraft getreten und legt den Grundstein für das schnelle, digitale Ausweisen im Internet. Dafür benötigt man dann nur noch sein Smartphone und die PIN für den Online-Ausweis.

Die Smart-eID ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die Speicherung ihres Online-Ausweises direkt in ihren Smartphones. Die Ausweiskarte muss nur einmal bei der Übertragung der Daten aus dem Chip des Ausweisdokuments an das Smartphone gehalten werden, wo die Daten dann gespeichert bleiben. Bisher konnte man sich zwar auch schon auf ähnliche Art digital ausweisen, musste dazu jedoch jedes Mal seinen Ausweis parat halten und am Smartphone einsetzen. Dieser Schritt entfällt mit dem neuen Verfahren. Die persönliche PIN muss jedoch nach wie vor extra gesetzt werden.

Sukzessive Ausweitung bei Smartphone-Modellen

Derzeit werden die technischen Voraussetzungen für die Smart-eID geschaffen, wobei Sicherheit im Fokus steht. Dafür sorgen die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sie haben die Hardware der Smartphones im Fokus und setzen auf einen Sicherheits-Chip (Secure Element), der in immer mehr Smartphones verbaut wird. Der Start ist für Dezember 2021 geplant. Dabei werden Stück für Stück einzelne Gerätemarken unterstützt, bis in der ersten Jahreshälfte 2022 die Smart-eID dann auf den meisten im Handel verfügbaren Smartphones nutzbar sein soll.

Weitere Informationen über die Smart-eID und den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bietet das Personalausweisportal unter https://www.personalausweisportal.de/Digitale-Identitaeten.

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