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Kernbegriffe

Digitalisierung / E-Government

Unter Digitalisierung versteht man das Umwandeln von analogen Informationen (zum Beispiel Papierakten) in digitale Formate (zum Beispiel eine Elektronische Akte oder auch E-Akte). Von der Digitalisierung abzugrenzen ist der Begriff der Digitalen Transformation, welche den Wandel von analogen Vorgängen in digitale Abläufe bezeichnet. Hierunter fällt insbesondere die digitale (Weiter-)Verarbeitung oder Speicherung von Daten und Informationen in einem elektronischen System.

Unter E-Government (von englisch Electronic Government, zu deutsch Elektronische Regierung) versteht man die Vereinfachung, Durchführung und Unterstützung von Abläufen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen staatlichen, kommunalen und sonstigen behördlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern bzw. Unternehmen und Organisationen durch den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). E-Government ermöglicht Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen den unkomplizierten und zeitlich unabhängigen Zugang zu den Leistungen des Staates. Der Gang zum Amt wird so in den meisten Fällen überflüssig.

Quellen: BMI, Wikipedia

Online-Authentifizierung / Elektronischer Personalausweis

Für die Nutzung von Diensten und Services im Internet ist häufig eine Authentifizierung notwendig. Durch den Authentifizierungsvorgang wird den jeweiligen Dienstleistern ermöglicht, die Richtigkeit Ihrer angegebenen Identität festzustellen.

Die Authentifizierung für die Inanspruchnahme von behördlichen Dienstleistungen erfolgt zunehmend über so genannte Identifizierungsdiensteanbieter. Diese ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern eine Online-Identifizierung über den neuen Personalausweis (nPa).

Online-Ausweisfunktion

oder auch: Elektronischer Personalausweis, nPa, eID

Im Zuge der Digitalisierung von Geschäfts- und Verwaltungsprozessen ist die sichere elektronische Identifizierung von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen in elektronische Dienstleistungen zu sicherzustellen.

Die Online-Ausweisfunktion wurde entwickelt dieses Vertrauen zu ermöglichen und basiert auf staatlich ausgegebenen Chipkarten (eID-Karten), welche zertifizierte Chips und starke kryptographische Protokolle verwenden.

Das Serviceportal Erkrath setzt diese Technologie beispielsweise für Onlineanträge ein, welche in Papierform normalerweise einer händischen Unterschrift bedürfen.

Voraussetzungen für die Online-Ausweisfunktion

Zunächst muss Ihr Ausweis für die Online-Funktion freigeschaltet sein. Dies können Sie im Bürgerbüro Ihrer Stadt einrichten lassen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob diese Funktion bereits freigeschaltet ist oder Sie eine Freischaltung veranlassen möchten, besuchen Sie hierzu das Bürgerbüro Ihrer Stadt und fragen nach der Online-Funktion Ihres Personalausweises.

Damit Sie sich dann online ausweisen können, benötigen Sie einen Chipkartenlesegerät am Computer oder ein geeignetes Smartphone / Mobiltelefon mit einem NFC-Chipkartenleser.

Quelle: BSI

2-Faktor-Authentifizierung

Bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung wird ein Account nicht nur durch einen Benutzernamen oder eine E-Mail sowie das durch zugehörige Kennwort gesichert, sondern durch eine weitere Abfrage. Die weitere Sicherheitsstufe besteht in der Regel aus der Abfrage eines weiteren einmaligen Passworts oder Codes. Die Übermittlung des Codes kann zum Beispiel über die zugehörige App, ein alternatives Programm oder per SMS erfolgen.

Quelle: CHIP

Ein kurzes Erklärvideo zur 2-Faktor-Authentifizierung finden Sie unter dem nachfolgenden Link. Dieser wird Sie auf die Video-Plattform YouTube weiterleiten, auf der die Datenschutzbestimmungen der Stadt Erkrath nicht angewendet werden. Bitte klicken Sie nur auf den Link, wenn Sie damit einverstanden sind.

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Servicekonto.NRW

Die Stadt Erkrath nutzt diese Möglichkeit der Online-Authentifizierung und -Identifizierung als Kundenkonto im Serviceportal Erkrath.

Einmal online registrieren und dann die gespeicherten Daten vielfach nutzen: Dies ist die Idee des Servicekonto.NRW.

Als Bürgerinnen und Bürger können Sie Ihre einmal erfassten Daten in allen angeschlossenen Portalen und Online-Angeboten nutzen: Dazu gehören Online-Angebote von Städten, Gemeinden und Kreisen genauso wie die von Ministerien und Behörden der Landesverwaltung NRW. Denn das Servicekonto.NRW ist ein gemeinsames Angebot des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und des Dachverbands kommunaler IT-Dienstleister (KDN).

Das Servicekonto.NRW ist ein freiwilliges Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger.

Nachfolgend finden Sie ein kurzes Erklär-Video:

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Quelle: Servicekonto.NRW

E-Payment

oder auch: E-Payment, Elektronische Bezahlung, Online Payment, Cyber Payment, Electronic Payment

Der Begriff E-Payment steht für den elektronischen Zahlungsverkehr beziehungsweise für die Zahlungsabwicklung über das Internet. Diese Zahlungsweise wird häufig bei Online-Shops und zunehmend in den Serviceportalen der Behörden angeboten.

Für die Bezahlung über das Internet benötigen Kundinnen und Kunden beispielsweise eine Kreditkarte mit der Freischaltung für Online-Einkäufe oder ein Konto bei Zahlungsplattformen wie PayPal, PayDirekt, ApplePay, GooglePay u.a.m. (so genannte Zahlungsdiensteanbieter). Dabei ist zu beachten, dass von einem Online-Shop oder Serviceportal für die elektronische Bezahlung der gekauften Waren oder Dienste nicht immer alle Kreditkarten oder Zahlungsdiensteanbieter akzeptiert werden.

Serviceportal

oder auch: Bürgerserviceportal, Dienstleistungsportal, Antragsportal

Das Serviceportal ist für Behörden ein wichtiger Schritt zur Erfüllung der Vorgaben des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW) und des Onlinezugangsgesetzes des Bundes (OZG).

Allgemein werden solche Portal verwendet, um Kundinnen und Kunden Serviceleistungen des Anbieters rund um die Uhr direkt über Online-Anträge und -bezahlung digital anzubieten. Die Möglichkeit einer Online-Terminvergabe ergänzt häufig derartige Angebote.

Weitere Informationen zum Serviceportal der Stadt Erkrath finden Sie hier.

Bluetooth

Mittels Bluetooth lassen sich Daten per Funk, also ohne eine Kabelverbindung, zwischen Geräten übertragen. Die Reichweite variiert in der Praxis zwischen 1 und 10 Metern. Neue Bluetooth-Versionen überwinden auch größere Distanzen. Beispiele für die Anwendung im Alltag finden sich viele: Handys/Smartphones, Kopfhörer, Freisprechanlagen in Autos oder mobile Lautsprecher.

Die Sicherheit bei der Nutzung von Bluetooth ist umstritten - so nützlich der Funkstandard im Alltag sein kann, so gefährlich kann ein unachtsamer Umgang damit sein.

Quellen: Datenschutz-PraxisWikipedia, CHIP

Digitale Identität

oder auch: Elektronische Identität, kurz eID oder e-ID

Mit der digitalen Identität wird die Echtheit von Menschen oder Behörden in der digitalen Welt nachgewiesen, um damit online auf Dienste zugreifen zu können. Es gibt einfache eIDs mit niedrigem Sicherheitsniveau, wie zum Beispiel Benutzeraccounts mit Anmeldename und Passwort oder auch eIDs mit komplexerem Sicherheitsniveau, wie zum Beispiel die Anmeldung über den elektronischen Personalausweis.

Quelle: Wikipedia

Ein kurzes Erklärvideo zur Digitalen Identität finden Sie unter dem nachfolgenden Link. Dieser wird Sie auf die Video-Plattform YouTube weiterleiten, auf der die Datenschutzbestimmungen der Stadt Erkrath nicht angewendet werden. Bitte klicken Sie nur auf den Link, wenn Sie damit einverstanden sind.

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Identifikation und Authentifikation

Identifikation: Identifikation ist die Fähigkeit, eindeutig einen Benutzer / eine Benutzerin eines Systems oder einer Anwendung zu identifizieren, die im System ausgeführt wird (z.B. durch einen Benutzernamen).

Authentifikation: Die Authentifikation oder Authentifizierung ist die Identitätsprüfung eines Benutzers / einer Benutzerin als Zugangs- und Rechtekontrolle für ein System (z. B. durch ein Passwort).

Quelle: Duden, IBM

Ein kurzes Erklärvideo zu den Begriffen Identifikation und Authentifikation finden Sie unter dem nachfolgenden Link. Dieser wird Sie auf die Video-Plattform YouTube weiterleiten, auf der die Datenschutzbestimmungen der Stadt Erkrath nicht angewendet werden. Bitte klicken Sie nur auf den Link, wenn Sie damit einverstanden sind.

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Internet of Things

Das Internet of Things, deutsch Internet der Dinge, bezeichnet die Vernetzung von Gegenständen mit dem Internet, damit diese Gegenstände selbstständig über das Internet kommunizieren und so verschiedene Aufgaben für die Besitzerin / den Besitzer erledigen können. Der Anwendungsbereich erstreckt sich dabei von einer allgemeinen Informationsversorgung über automatische Bestellungen bis hin zu Warn- und Notfallfunktionen.

Beispiele dafür sind

  • eine „intelligente“ Waschmaschine, die, sobald ein Waschvorgang beendet wurde, dies Ihrem Smartphone meldet,
  • ein Kühlschrank, der automatisch über Sensoren erfasst, dass der Milchvorrat bald zur Neige geht und automatisch neue Milch über das Internet beim lokalen Supermarkt oder Lebensmittel-Lieferdienst bestellt oder
  • eine Armbanduhr mit Verbindung zum Smartphone (Smartwatch; Fitnesstracker) oder
  • ein Fahrzeug mit Mobilfunkanbindung, die oder das den Rettungsdienst kontaktiert, sobald ein Unfall festgestellt wurde.

Quelle: Wikipedia, Gabler Wirtschaftslexikon

Ein kurzes Erklärvideo zu Internet of Things finden Sie unter dem nachfolgenden Link. Dieser wird Sie auf die Video-Plattform YouTube weiterleiten, auf der die Datenschutzbestimmungen der Stadt Erkrath nicht angewendet werden. Bitte klicken Sie nur auf den Link, wenn Sie damit einverstanden sind.

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Hotspot

Im digitalen Zusammenhang spricht man von Hotspots bei öffentlichen drahtlosen Internetzugangspunkten. Sie sind sowohl in öffentlichen Räumen (einige Bibliotheken, Krankenhäuser, Flughäfen, Bahnhöfe usw.) als auch in privaten wie z. B. Gastronomie, Hotels etc. installiert. Für die Nutzung fällt in manchen Fällen eine Gebühr an; oft sind die Zugänge zeitlich begrenzt. Im Gegensatz zum privaten WLAN, sind Hotspots meistens unverschlüsselt, was einige Gefahren birgt, z.B. das Unbefugte auf private Daten zugreifen.

Quellen: Wikipedia, CHIP

WLAN

oder auch: W-LAN, Wireless Lan; häufig auch WIFI

WLAN steht für Wireless Local Area Network also ein drahtloses lokales Netzwerk. Über Funk können zum einen Computer miteinander verbunden werden, zum anderen wird WLAN häufig genutzt, um drahtlos eine Verbindung ins Internet herzustellen. Dafür nimmt ein Computer eine Funkverbindung zu einem Acces-Point auf. WLAN hat eine Reichweite von etwa 30 bis 300 Meter.

Quellen: Wikipedia, GIGA, Medienwerkstatt

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