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Datum: 14.10.2021

Ein Bürgerkonto für digitale Verwaltungsangebote in allen Bundesländern

Bürgerinnen und Bürger müssen sich nicht länger ein weiteres Nutzerkonto anlegen, wenn sie Verwaltungsleistungen in einem anderen Bundesland in Anspruch nehmen möchten. Mit dem Servicekonto.NRW, welches auch als Benutzerkonto im Serviceportal der Stadt Erkrath genutzt wird, können sich somit Bürgerinnen und Bürger auch in Service- und Dienstleistungsportalen anderer Behörden authentifizieren – zukünftig bundesweit.

Dazu ist das Servicekonto.NRW in den Verbund der interoperablen Servicekonten eingetreten. Zum Verbund gehören beispielsweise Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder das Nutzerkonto Bund. Damit Bürgerinnen und Bürger davon profitieren können, müssen öffentliche Einrichtungen in ihrem Onlineangebot auch das jeweilige, landesweite Servicekonto zur Authentifizierung nutzen.

Keine zusätzliche Nutzerkonten mehr einrichten

Dieses Beispiel verdeutlicht die Funktion der Interoperabilität:

Die Bürgerin Frau Müller, die aus Hamburg nach NRW gezogen ist, kann ihr Servicekonto Hamburg auch bei Ihrer Gewerbeanmeldung im Wirtschafts-Service-Portal.NRW über das Servicekonto.NRW verwenden. Dazu wählt Sie das Servicekonto.NRW zur Anmeldung aus und nutzt die Anmeldemöglichkeit „Anmelden mit anderem Nutzerkonto“, um das Servicekonto Hamburg auszuwählen. Sie wird dann auf die Anmeldemaske des Servicekonto Hamburg weitergeleitet. Nach der dortigen Anmeldung wird Sie zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW weitergeleitet und ist dort angemeldet. Dieses Verfahren funktioniert natürlich auch in umgekehrter Richtung, wenn beispielsweise ein Umzug von NRW nach Hamburg stattfindet.

Mehr Informationen zum Servicekonto.NRW erhalten Sie unter https://servicekonto.nrw/serviceaccount/.

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