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Online-Authentifizierung / Elektronischer Personalausweis

Für die Nutzung von Diensten und Services im Internet ist häufig eine Authentifizierung notwendig. Durch den Authentifizierungsvorgang wird den jeweiligen Dienstleistern ermöglicht, die Richtigkeit Ihrer angegebenen Identität festzustellen.

Die Authentifizierung für die Inanspruchnahme von behördlichen Dienstleistungen erfolgt zunehmend über so genannte Identifizierungsdiensteanbieter. Diese ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern eine Online-Identifizierung über den neuen Personalausweis (nPa).

Online-Ausweisfunktion

oder auch: Elektronischer Personalausweis, nPa, eID

Im Zuge der Digitalisierung von Geschäfts- und Verwaltungsprozessen ist die sichere elektronische Identifizierung von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen in elektronische Dienstleistungen zu sicherzustellen.

Die Online-Ausweisfunktion wurde entwickelt dieses Vertrauen zu ermöglichen und basiert auf staatlich ausgegebenen Chipkarten (eID-Karten), welche zertifizierte Chips und starke kryptographische Protokolle verwenden.

Das Serviceportal Erkrath setzt diese Technologie beispielsweise für Onlineanträge ein, welche in Papierform normalerweise einer händischen Unterschrift bedürfen.

Voraussetzungen für die Online-Ausweisfunktion

Zunächst muss Ihr Ausweis für die Online-Funktion freigeschaltet sein. Dies können Sie im Bürgerbüro Ihrer Stadt einrichten lassen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob diese Funktion bereits freigeschaltet ist oder Sie eine Freischaltung veranlassen möchten, besuchen Sie hierzu das Bürgerbüro Ihrer Stadt und fragen nach der Online-Funktion Ihres Personalausweises.

Damit Sie sich dann online ausweisen können, benötigen Sie einen Chipkartenlesegerät am Computer oder ein geeignetes Smartphone / Mobiltelefon mit einem NFC-Chipkartenleser.

Quelle: BSI

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