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Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr um Abschluss eines Verwaltungsvorganges (zum Beispiel einer Genehmigung, Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung) erforderlich sind.

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