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OZG (Onlinezugangsgesetz)

Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden. Dazu wurde das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz Onlinezugangsgesetz/OZG) im Jahr 2017 beschlossen. Dieses Gesetz bietet mit weiteren Vorschriften wie dem E-Government-Gesetz NRW oder der Single Digital Gateway Verordnung der Europäischen Union die Basis für die voranschreitende Verwaltungsdigitalisierung und den Prozess des E-Governments.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat stellt hierzu weitere Informationen und ein kurzes Erklärvideo zur Verfügung.

Den Gesetzestext finden Sie hier.

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