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Digitalisierung / E-Government

Unter Digitalisierung versteht man das Umwandeln von analogen Informationen (zum Beispiel Papierakten) in digitale Formate (zum Beispiel eine Elektronische Akte oder auch E-Akte). Von der Digitalisierung abzugrenzen ist der Begriff der Digitalen Transformation, welche den Wandel von analogen Vorgängen in digitale Abläufe bezeichnet. Hierunter fällt insbesondere die digitale (Weiter-)Verarbeitung oder Speicherung von Daten und Informationen in einem elektronischen System.

Unter E-Government (von englisch Electronic Government, zu deutsch Elektronische Regierung) versteht man die Vereinfachung, Durchführung und Unterstützung von Abläufen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen staatlichen, kommunalen und sonstigen behördlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern bzw. Unternehmen und Organisationen durch den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). E-Government ermöglicht Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen den unkomplizierten und zeitlich unabhängigen Zugang zu den Leistungen des Staates. Der Gang zum Amt wird so in den meisten Fällen überflüssig.

Quellen: BMI, Wikipedia

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